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BGH, 02.12.1982 - VII ZB 20/81 |
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- Wolters Kluwer
Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist noch nach deren Ablauf - Erfordernis der Beantragung bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist
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Papierfundstellen
- VersR 1983, 248
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81
Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren …
Auszug aus BGH, 02.12.1982 - VII ZB 20/81
Die Verwerfung einer Berufung wegen verspäteter Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist erweist sich auch dann im Ergebnis als gerechtfertigt, wenn dem Verlängerungsantrag zwar nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 83, 217 VersR 82, 702) hätte stattgegeben werden können, wenn die Berufung aber nicht bis zu dem in Aussicht genommenen Endtermin der verlängerten Frist begründet worden ist (i.A. an BGH VersR 71, 739).Der Bundesgerichtshof hat zwar inzwischen entschieden, daß die Rechtsmittelbegründungsfrist noch nach deren Ablauf verlängert werden kann, sofern dies bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist beantragt worden ist (BGHZ 83, 217).
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZB 13/80
Antrag auf eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Fristablauf - …
Auszug aus BGH, 02.12.1982 - VII ZB 20/81
Aber auch wenn hier trotz der Vorschrift des § 225 Abs. 3 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig sein sollte (dagegen BGH, Beschluß vom 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80 = VersR 1980, 772), so könnte der Beklagte doch nur so gestellt werden, wie wenn seinem Antrage auf Fristverlängerung nachträglich stattgegeben, d.h. die Berufungsbegründungsfrist bis zum 16. Juli 1981 verlängert worden wäre. - BGH, 14.04.1971 - IV ZB 17/71
Berufungsbegründungsfrist - Beginn - Rechtsmitteleinlegung - Verspätung
Auszug aus BGH, 02.12.1982 - VII ZB 20/81
Insofern ist der vorliegende Sachverhalt den Fällen vergleichbar, in denen der Bundesgerichtshof entschieden hat, daß die Frist zur Begründung der Berufung auch dann mit der Einlegung des Rechtsmittels zu laufen beginnt, wenn dieses selbst verspätet eingelegt worden ist (NJW 1971, 1217 Nr. 7 mit Nachw.).
- BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93
Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!
Dies wäre der Fall, wenn die Klägerin ihre Berufung nicht innerhalb der von ihr erbetenen Frist begründet hätte (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1982 - VII ZB 20/81 = VersR 1983, 248). - BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 74/08
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde wegen Zurückweisung der Berufung als …
Die Frist zur Berufungsbegründung hat vielmehr spätestens mit Ablauf des 9. August 2008 als des Tages geendet, bis zu dem die Prozessbevollmächtigten des Beklagten eine dahingehende Fristverlängerung in Erwartung ihrer antragsgemäßen Bewilligung beantragt hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - VII ZB 20/81, VersR 1983, 248). - BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90
Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern - …
Ist dagegen wie hier der Rechtsweg gegen die verwerfende Entscheidung nicht erschöpft, ist der Partei zuzumuten, sich so zu verhalten, als habe die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung Erfolg und als wäre dem Fristverlängerungsantrag in dem begehrten Umfang stattgegeben worden (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1982 - VII ZB 20/81 - VersR 1983, 248 m.w.N.; vgl. dazu bereits BGH, Beschluß vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 - LM Nr. 12 zu § 519 b ZPO).